1. In Einzelfällen ist es möglich, ein Kind stunden- oder tageweise vom Unterricht befreien zu lassen (z.B. besondere Ereignisse in der Familie oder unaufschiebbare Arztbesuche).

  2. Spätestens eine Woche vor einer gewünschten Beurlaubung legen die Eltern einen schriftlichen Antrag mit genauer Begründung in der Schule vor, bei Kuren zusätzlich eine Bescheinigung der Institution, die die Kur durchführt.

  3. Über die Beurlaubung einer Schülerin oder eines Schülers bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in besonderen Härtefällen genehmigt werden.