Wenn Schüler auf ihrem Schulweg unzumutbar gefährdet sind oder die Schülerbeförderung nicht durchführbar ist, weil extreme Witterungsverhältnisse herrschen (Schneefall, Schneeverwehungen, Eisregen, Sturm, Hochwasser) kann der Landkreis Unterrichtsausfall anordnen. Der Landkreis Hameln-Pyrmont wird seine Entscheidung möglichst frühzeitig in den regionalen Rundfunksendern (NDR 1, NDR 2, ffn, Radio Antenne) bekanntgeben, (in der Regel ab 6.00 Uhr oder 6.30 Uhr).

 

 

 

Beispiel einer Unterrichtsausfall-Meldung

Die Durchsage könnte lauten:"Im Kreis Hameln-Pyrmont fällt an allgemeinbildenden Schulen der Unterricht aus".

Die Ansage: "Region Hannover"bezieht sich dagegen nur auf die Stadt und den Landkreis Hannover.
Aber auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist, können die Erziehungsberechtigten ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Gleiches gilt für Kinder des Schulkindergartens. Schülerinnen und Schüler, die in Unkenntnis des angeordneten Unterrichtsausfalles zur Schule gekommen sind, werden selbstverständlich bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt.


Im Winter kommt es gelegentlich vor, dass die Busse wegen der schlechten Straßenverhältnisse zur ersten Stunde nicht oder sehr verspätet fahren. Für diesen Fall gilt folgende Regelung: Die Kinder warten 15 Minuten und können dann nach Hause gehen.
Es gibt aus allen Orten noch eine Anfahrt zur zweiten Stunde: Dieser Bus fährt fast immer, weil sich die Straßenverhältnisse nach 8.00 Uhr oft verbessert haben. Wir bitten darum, diese Anfahrtsmöglichkeit auch zu nutzen, denn in den Klassen mit Fahrschülern ist sonst an diesen Tagen kein sinnvoller Unterricht möglich.